Was ist für die Patientin wichtig, wenn Sie Hochrisikopatientin ist?

von | Nov 11, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für die Betroffene gilt genauso wie bei der Brustkrebspatientin, dass sie nach Erhalt des positiven Gentestes eine psychische Betreuung benötigt. Glücklicherweise besteht keine unmittelbare Lebensgefahr; dennoch muss sie die Entscheidung treffen, ob sie ihre Brüste vorbeugend entfernen lässt oder ob sie das lieber nicht tut. Wenn sie es nicht tut, besteht ja die Möglichkeit einer besonders engmaschigen Kontrolle, und es gibt sehr wohl Patientinnen, die sich lieber einige Male im Jahr genau untersuchen lassen als sich ihre Brüste entfernen zu lassen. Laut aktueller, wenn auch nicht sehr genauer Statistik unterlässt die große Mehrheit der positiv getesteten (80–90 %) Frauen die vorbeugende Brustentfernung. All diese Überlegungen sollten mit einem eigens dafür geschulten Psychologen und dem behandelnden Onkologen besprochen werden.

Wichtig ist für die Betroffene natürlich, dass die rekonstruierte Brust genauso groß ist wie vor der Operation und hoffentlich auch genauso aussieht.

In Bezug auf die Rekonstruktion gibt es im Vergleich zu den Rekonstruktionsmöglichkeiten nach Brustkrebs viel weniger Spielraum. Wie bereits erwähnt, wird nach einer vorbeugenden Brustentfernung die Brustrekonstruktion regelhaft mit Implantaten durchgeführt. Aus meiner Sicht muss – im Gegensatz zur Brustrekons­truktion nach Brustkrebs – die Beratung für diesen Eingriff nicht unbedingt ein Plastischer Chirurg durchführen: Schon seit geraumer Zeit führen spezialisierte GynäkologInnen (SenologInnen) und (seltener) auf Brustkrebs spezialisierte ChirurgInnen Implantatrekonstruktionen nach vorbeugender Brustentfernung durch. Es ist naheliegend, dass ein solcher Fachmann, der in einem spezialisierten Zentrum tätig ist, sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet haben kann und daher sowohl für die Beratung als auch für die Operation qualifiziert ist. Umgekehrt muss sich nicht jeder Plastische Chirurg auf Brustrekons­truktionen spezialisieren, der Eingriff zählt aber zum integralen Bestandteil seines Ausbildungskataloges und deshalb sollte er diese OP beherrschen. Zusammenfassend bin ich daher der Ansicht, dass die Beratung einer Brustrekonstruktion nach vorbeugender Entfernung der Brustdrüse (im Fachjargon ‚prophylaktische subcutane Mastektomie‘) auch die/der behandelnde/r Gynäkologin/e – Chirurgin/e – Senologin/e durchführen kann und diese nicht nur dem Plastischen Chirurgen vorbehalten bleiben soll.

Brustrekonstruktion

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